Vergleich der Leistungen privater und gesetzlicher Krankenversicherungen
Übergewichtige Menschen stellen aufgrund häufiger Folgeerkrankungen für Krankenversicherungen eine Risikogruppe dar. Während die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet ist, den Versicherungsschutz zu gewährleisten, können private Krankenkassen entscheiden, ob sie eine übergewichtige Person überhaupt aufnehmen. Schließlich würde ein übergewichtiger Patient viele medizinische Leistungen in Anspruch nehmen und dies würde für die private Versicherung entsprechend teuer werden. Ist man erst einmal Privatpatient, können Übergewichtige von dem umfangreichen Leistungsportfolio profitieren.
Voraussetzungen für die Aufnahme
Da Übergewicht für die privaten Versicherer ein erhöhtes Risiko darstellt, setzen viele von ihnen bestimmte Höchstgrenzen fest, bis zu welchen man noch aufgenommen werden kann. Als Grundlage dafür dient der BMI, welcher bei einer normalgewichtigen Person zwischen 20 und 25 liegt. Welchen BMI die verschiedenen Privatversicherer nun für eine Aufnahme ansetzen, bleibt ihnen selbst überlassen. Während manche Krankenversicherungen hier bereits bei einem BMI von 28 einen Strich ziehen, gelten bei anderen erst Personen mit einem BMI über 40 als nicht mehr versicherbar. Wird man nun tatsächlich von der gewünschten privaten Versicherung aufgenommen, ist für Übergewicht jedoch ein Risikozuschlag zu entrichten, der je nach Höhe des Gewichts sowie der jeweiligen Versicherung variieren kann. Hat man bereits mit Folgeerkrankungen zu kämpfen, sind gegebenenfalls noch weitere Zuschläge fällig. Den individuellen Beitrag kann man daheim am Computer kalkulieren. Für diesen Zweck stellt Aecura einen aktuellen PKV Rechner bereit. Jener umfasst jedoch noch nicht eventuelle Risikozuschläge.
Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
Wer übergewichtig ist, hat in den meisten Fällen bereits mit Folgeerkrankungen zu kämpfen, welche regelmäßiger medizinischer Behandlung bedürfen. So sorgen die überflüssigen Pfunde meist zwangsläufig zu einem übermäßigen Verschleiß der Gelenke (Arthrose) und auch der Rücken schmerzt bei vielen Patienten. Weiterhin gehören Diabetes Mellitus und Bluthochdruck zu häufigen Begleiterscheinungen und auch das Risiko für Schlaganfälle oder Herzinfarkte ist deutlich erhöht. Wer hier privat versichert ist, kann von den üblichen Leistungen profitieren, zu welchen zum Beispiel die Kostenübernahme für medizinische Behandlungen sowie für Arznei- und Heilmittel gehören. Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassen wird hier das Portemonnaie weniger stark belastet. Auch zusätzliche Leistungen werden übernommen. Dazu zählen für Diabetiker die erforderlichen Teststreifen, die von gesetzlichen Kassen mittlerweile nur noch für Diabetiker des Typ II bezahlt werden. Ebenfalls übernimmt der Privatversicherer – im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung – die Kosten für eine spezielle Hyaluronsäuretherapie, die bei Arthrose die Beschwerden lindert. Dennoch ist die gesetzliche Versicherung finanziell kein Fass ohne Boden, da man jährlich höchstens 2 % des Bruttoeinkommens hinzuzahlen muss. Bei chronisch Kranken liegt dieser Wert sogar nur bei einem Prozent.
Danke für den Beitrag. Ich habe mich jetzt auch schon ein paar Tage damit beschäftigt und werde mit jedem Tag ein wenig schlauer. Welche Versicherung am Schluss die Beste für Einen ist, muß man leider immer akribisch selbst recherchieren und vergleichen, da Makler und Versicherungsvertreter meist befangen sind.
Schöne Grüße