Leserfrage : Vitamin „E“rdnussbutter
Guten Abend liebe Besucher,
langsam haben wir es geschafft, der Berg der offenen Mails lichtet sich. Heute haben wir eine Mail von Guiseppe aus Hamburg zum Thema Erdnussbutter.
Hallo ihr ,
ich futtere für mein Leben gerne Erdnussbutter, bisher war ich immer der Meinung das Erdnüsse Vitamin E enthalten. Aber auf meinem Glas Erdnussbutter wird davon nix erwähnt ?
Ist in Erdnussbutter kein Vitamin E enthalten ??
Grüße dich Guiseppe,
das Vitamin E in Erdnussbutter kommt wie du schon gesagt hast von den Erdnüssen, also eigentlich von dem Erdnuss-Öl der Nüsse. Das ist auch der Grund warum es nicht extra aufgeführt wird.
Wenn mich nicht alles täuscht, muss Vitamin E auch nicht ausgezeichnet werden. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Viele Grüße nach Hamburg.
übrigens ist „Erdnussbutter“ nicht korrekt, weil der Begriff in der EU allein den Milcherzeugnissen vorbehalten ist – heißt entweder „erdnusscreme“ oder „erdnussmus“ 😉
http://de.wikipedia.org/wiki/Erdnussbutter
Wobei Kakaobutter danach eigentlich auch nicht unter dem Begriff angegeben werden dürfte (?)
Grundsätzlich würd ich sagen, dass die sowieso nicht immer alle Nährstoffe einzeln auflisten. Die picken sich immer ein paar raus, mit denen Werbung gemacht wird.
Wenn man es genau wissen will was wo drin und wieviel enthalten ist, ist man z.B. mit Naehrwertrechner.de besser beraten.
Der Vitamin E-Gehalt von Erdnussöl beträgt 10,26 mg. 100 Gramm Erdnussbutter enthalten gut 50 Gramm Fett. Daraus ergibt sich ein Vitamin E-Gehalt für 100 Gramm Erdnussbutter von 5,13 mg.
Ilona Zubrod (Ernährungsberaterin für http://www.bwusst-waehlen.com)
das hat mich jetzt beschäftigt; es gibt auch Ausnahmen bei der EG-Regel:
„Erdnussbutter ist ein in den USA geschützter Begriff (mindestens 90 % Erdnussbestandteile). Nach EG-Recht ist zum Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung die Bezeichnung „Butter“ den Allgemeinen Milcherzeugnissen vorbehalten. Ausgenommen davon sind jedoch zusammengesetzte Erzeugnisse, bei denen kein Bestandteil einen beliebigen Milchbestandteil ersetzt sowie Erzeugnisse, deren Art aufgrund ihrer traditionellen Verwendung genau bekannt ist (siehe Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, Art. 114 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang XII, Nr. II.3 beziehungsweise Nr. III.1) 1). Die Angabe Erdnussbutter ist daher eine zulässige und korrekte Verkehrsbezeichnung“
http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/rueckstaende/aflatoxine_erdnuss.htm
ich nehme alles zurück ^^